
Eine Reise ist etwas, was ebenfalls von der Sonntagpflicht entschuldigt, da es ein moralisches Unvermögen darstellt. In der Moraltheologie von Guri lesen wir:
Von der Sonntagspflicht entschuldigt sind Reisende, die auf ihrem Weg auf keine Kirche finden, in der eine Messe stattfindet. Auch diejenigen sind entschuldigt, die ihre Reise aufgrund ihrer gewählten Fortbewegungsmittel, aufgrund ihrer Reisebegleiter oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht unterbrechen können.[1]
Bischof Müller fügt hinzu, dass die zusätzlichen Kosten oder die Vernachlässigung einer wichtigen Angelegenheit den Entschuldigungsgrund von der Sonntagspflicht darstellen, welche anfallen würden, falls man die Messe besuchen würde. Als Entschuldigungsgrund dient auch ein mögliches Verlassenwerden durch den Reisebegleiter, falls man zur Messe gehen würde, wenn seine Anwesenheit der Sicherheit dient, die Stimmung stärkt oder körperliche Müdigkeit zunichtemacht.[2]
Im Klartext bedeutet, dass Sie von Kirchgang befreit sind:
- Wenn Sie verreisen und auf Ihrem Reiseweg keine Messe finden können.
- Sie brauchen also weder Ihre Reise zu verschieben,
- Noch Ihre Reiseroute so zu wählen, um eine Messe zu finden.
- Wenn Sie Ihre Reise, aufgrund des gewählten Reisemittels (Zug, Schiff, Flugzeug, Fähre) nicht unterbrechen können.
- Sie brauche also keine Zwischenlandung einzuplanen, um zur Messe zu gehen.
- Wenn Ihr Reisebegleiter sie verlässt, falls Sie zur Messe gehen.
- Aus einem anderen wichtigen Grund.
Warum?
Weil ein grave incommodum – „eine schwerwiegende Unannehmlichkeit“ jeder Art Sie entschuldigt. Ein Reisender sollte jedoch, soweit es ihm möglich ist, eine Frühmesse vor der Reise hören, wenn es sich um eine ganztägige Reise handelt.

Beim Verfassen dieser Zeilen wird DSDZ übel, wenn er sich daran erinnert, wie oft er bei seinen Reisen einen Umweg machte, um zur Novus Ordo Messe zu gehen, wie oft er den Weg zu plante, damit es möglich war. Oft ging er am Samstagsabend, um am Sonntag etwas unternehmen zu können, was wirklich ein grave incommodum war. Man hat ihn nämlich gelehrt, dass die freiwillig unterlassene Sonntagspflicht immer und immer eine schwere Sünde sei, was ja nachweislich nicht stimmt. Denn das Hauptziel ist in diesem Fallen ein sicheres Antreten und Beenden einer Reise und keine Erfüllung der Sonntagspflicht. Im Katholizismus gibt es, anders als im Judentum, keinen Reiseverbot am Sonntag oder an gebotenen Feiertagen, denn von solchen Fällen sprechen wir hier.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob heute, wo man doch viel leichter reisen kann, als in den Zeiten von hl. Alfons Liguori, wo man entweder marschierte oder mit der Kutsche oder auf dem Pferde reiste, diese Vorschriften doch nicht zu liberal sind. Es scheint nicht dem zu sein, denn warum sollten wir bei Reisen rigoristischer als unser Vorväter bei der Sonntagspflicht behandelt werden. Sicherlich jedes Mal am Sonntag oder Feiertag zu verreisen, um der Novus Ordo Messe zu entkommen wäre ein Vorsatz und Sünde, wenn wir aber im reisenden Gewerbe tätig sind und immer am Sonntag arbeiten müssen, dann sind wir auch entschuldig, was die nachfolgenden Beiträge dieser Reihe uns noch zeigen werden. Es scheint wirklich der Fall zu sein, dass erst in Novus Ordo der sonntägliche Kirchgang zum Absolutum erhoben wurde. Die Menschen wollten nicht gehen, so wurden sie eingeschüchtert und bedroht, was früher, als sie gerne gingen, denn es war eine andere Liturgie, gar nicht notwendig war. Denn wann muss eine Mutter das Kind zum Essen zwingen? Wenn sie so schlecht kocht, dass es dem Kind nicht schmeckt. Schmeckt es gut, so muss sie es zügeln. Die Liturgie ist wirklich ein Teil vom Leben.
[1] Gury, 385; Ballerini, 560.
[2] Müller, 224; vgl. Liguori, Nr. 328.


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