Tradition und Glauben

Christine Niles, Kriminelle Nachlässigkeit der FSSPX (2 von 3)

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An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei dem Blogger und Gläubigen der Piusbruderschaft und Kirchfahrter Archangelus und der gloria.tv-Kommentatorin Theresia Katharina bedanken. Ohne ihre Kommentare und Inspirationen (Tertium non datur) wäre die Thematik der Piusbruderschaft auf unserem Blog nicht zur der richtigen Geltung gekommen. Vergelt’s Gott!

10-jähriges Kontaktverbot mit Kindern für Pater Abbet

Ein FSSPX-Tribunal in der Schweiz hatte Abbet 2006 vor ein kirchliches Gericht gestellt wegen Missbrauchsvorwürfen aus einem Jungenlager, das er einige Jahre zuvor im Wallis geführt hatte, sowie wegen Missbrauchsvorwürfen aus Abbets Zeit in Argentinien. Das Tribunal war das Ergebnis [des Vorgehens] der FSSPX, mit welchem die Piusbruderschaft die verstörten Eltern des Opfers davon überzeugte nicht an die Medien zu gehen und womit die FSSPX versprach, dass sie sich der Angelegenheit “annehmen” würden.

Stattdessen bewirkte dieses kanonische Möchtegern-Gericht [canonical court set up], was die Kritiker [der FSSPX] als einen Schauprozess bezeichneten, einzig und allein das, dass  Abbet freigesprochen wurde – dies war aber keine Unschuldserklärung: Der kirchliche Richter verhängte gegenüber Abbet ein 10-jähriges Kontaktverbot mit Kindern und verpflichtete den damaligen Vorgesetzten der FSSPX Bischof Bernard Fellay dazu Abbet für mindestens ein Jahrzehnt unter keinen Umständen zu erlauben sich in der Nähe von Kindern aufzuhalten.

Was hat [aber] Fellay gemacht? Innerhalb von zwei Monaten nach diesem Gerichts-Dekret kündigte Fellay die Versetzung von Abbet in das Brüsseler Priorat an, das sich auf demselben Gelände und unter demselben Dach wie die FSSPX-Akademie befand, mit einem Innenkorridor, der Abbets Wohnraum mit den Schlafsälen der Jungen verband, den er nutzen würde, sich in die Betten der Schüler zu schleichen und sie zu missbrauchen.

“Im Jahr 2006 war [Abbet] für die Ereignisse des Jahres 2005 in der Schweiz kanonisch vor Gericht gestellt worden, und trotz seines Freispruchs hatte der kirchliche Richter dem Generaloberen, Bp. Fellay, befohlen, ihn während des genannten Zeitraums von zehn Jahren in ein Apostolat zu versetzen, das ihn von jeglicher Promiskuität cum pueris und adulescentibus [“mit Kindern und Jugendlichen”] abhalten würde (kanonisches Urteil vom 6. Juni 2006)”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von drei europäischen Opferrechtsgruppen . 

“Zwei Monate später wies Bp. Fellay Frédéric Abbet in Brüssel ein Apostolat unter demselben Dach wie die Schule zu”, heißt es.

Die neue Versetzung und Stellenzuweisung wurde im August angekündigt und trat im September in Kraft. Fellay schickte Abbet in die Rue de la Concorde in Brüssel, in eine Einrichtung, in der der Hauptsitz des Bezirks BeNeLux (Belgien, Niederlande und Luxemburg), das örtliche Priorat Brüssel sich befindet und mit dem Internat (Notre-Dame de la Sainte Espérance) verbunden ist.

Seine unmittelbare Aufgabe nach dem kanonischen Dekret wird in  einem Brief vom 3. September 2006 belegt, mit dem der damalige Pater Dr. Jürgen Wegner (jetzt US-Bezirksoberer) die bevorstehende Ankunft von Pater Dr. Abbet der Gemeinde ankündigt.

“Unsere Geduld wurde belohnt!” schreibt Wegner und kündigt den neuen Priester in Brüssel an. “Dies wird mich etwas entlasten und es mir ermöglichen, die anderen Priorate und Kapellen im Bezirk häufiger zu besuchen.”

Auszug aus Fr. Jürgen Wegners Brief vom 3. September 2006 , in dem Pater Dr. Ankunft von Frédéric Abbet,
mit der Anmerkung, dass dies im die freie Zeit verschaffen würde, zu “anderen Prioraten und Kapellen im Bezirk” zu reisen.

Die Mitschuld von Pater Jürgen Wegner an Abbets Missbrauch kann nicht ignoriert werden. Wegner, der Vorgesetzte des Bezirks BeNeLux und der damaligen Brüsseler Kapelle, wurde zuvor auf Abbets Fallakte [track record] aufmerksam gemacht und aufgefordert, die Aufsicht über den Priester auszuüben.

Trotzdem erlaubte Wegner Abbet vom ersten Tag an, die Beichten der Kinder zu hören, und ließ Abbet oft allein, während er selbst – Wegner wegen verschiedener Aufgaben und Verpflichtungen verreiste.

Opferrechtsgruppen verurteilen FSSPX

Diese kriminelle Fahrlässigkeit der FSSPX schockierte die Opferrechtsgruppen so sehr, dass drei von ihnen gemeinsam eine Erklärung veröffentlichten, in der die Piusbruderschaft für ihre Behandlung des Abbet-Falls verurteilt wurde.

Entgegen der Behauptung der FSSPX, dass sie im Fall Abbet “uneingeschränkt mit den Behörden zusammengearbeitet” habe – eine Behauptung, die erst vor Tagen in ihrer zweiten Erklärung als Antwort auf Church Militant (eine Erklärung, die inzwischen von der FSSPX Website heruntergenommen wurde ) gemacht wurde -, zeugt die Fallakte Abbet  von einer Hinhaltetaktik und Aufstellung der Hindernissen und seitens der Piusbruderschaft während des Prozesses:

Als die Familien der belgischen Opfer aus anderen Quellen von Fr. Abbets belastende Vergangenheit erfuhren, hat die FSSPX auf verschiedene Art und Weise eine Hinhaltetaktik entwickelt: indem sie sich zunächst weigerte, die belgischen Opfer mit dem schweizerischen Opfer zu kontaktieren oder ihnen gar die Identität der Letzteren zu geben. Sie forderte die belgischen Opfer auf, einen speziell für diesen Zweck beauftragten Anwalt zu konsultieren – einen Anwalt von einer ganz besonderen Art: als Gemeindemitglied der Genfer Kapelle der FSSPX verhielt er sich eher wie ein Anhänger von Bp. Fellay als Anwalt. Er hat die belgischen Familien mit äußerster Verachtung behandelt und systematisch den Kontakt zum schweizerischen Opfer behindert. Wir sehen hier keine Zusammenarbeit mit der Justiz.

Das endgültige Gerichtsurteil [des belgischen Gerichts] verurteilt auch die Rolle der FSSPX hinsichtlich des Zugangs von Abbet zu Kindern. Das Gremium der Richter beschuldigt die FSSPX, “kriminogenes” Verhalten zu fördern (ein Begriff, der die Förderung wiederholter Kriminalität bedeutet).

“In ihrem Urteil bezeichneten die Berufungsrichter diesen Kontakt mit Kindern als ‘kriminogen’ (Artikel von La Capitale, 14.XII.2017)”, heißt es in der Erklärung. “Nur durch sorgfältige Unterdrückung der Meinungen von vier Richtern, des königlichen Staatsanwalts und von drei Richtern gelingt es der Piusbruderschaft sich selbst den Anschein zu geben, als hätte sie angemessene Maßnahmen ergriffen.”

Church Militant hat inzwischen erfahren, dass Abbet beantragt hat, seine Haftstrafe in der Schweiz und nicht in Belgien zu verbüßen, was vom Gericht genehmigt wurde. Statt jedoch einen einzigen Tag im Gefängnis zu verbringen, wandert Abbet frei in der Stadt Fully im Süden der Schweiz, wohin vor seiner Verurteilung aus Belgien geflohen war.

Bei der Befragung der FSSPX durch die Familien der Opfer teilte diese ihnen mit, dass Abbet aus den Reihen der Piusbruderschaft ausgeschlossen wurde, gaben jedoch ihnen keinen Einblick in seinen Aufenthaltsort.

Fortsetzung folgt

Quelle

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